Innovationsberatung –

Als Unternehmer sicher durch die Krise

Unser Strategiegespräch sichert
Ihren Erfolg in der Pandemie

Die Corona-Krise macht sich wirtschaftlich noch nicht so stark bemerkbar wie in anderen Branchen.

Doch bleibt das auch so? Brechen die Aufträge vielleicht doch ein? Sorgen Sie jetzt vor!

  • Schaffen Sie volle Auftragsbücher auch in der Krise​
  • Entwickeln Sie sich zum Gewinner im digitalen Wandel
  • Nutzen Sie den Innovationscheck (bis zu 80 % gefördert)

Ihre Vorteile durch
die Innovationsberatung

Michael Kammerer

Dipl. Betriebswirt (FH) | Steuerberater (M.A.)

m.kammerer@kammerer-koehler.de

Mit dem erprobten newgen 5-P-Innovationsmix wird Ihr Innovationsgrad gemessen und ganzheitlich bewertet.

Sie erhalten einen direkt umsetzbaren Plan, durch welche Maßnahmen Ihr Unternehmen die meisten Mehrwerte erzielt.

Die Innovationsberatung entspricht den Förderrichtlinien der BAFA-Förderung. Ihren Anspruch prüfen wir im Vorfeld individuell.

Der wirkungsvolle
New Gen 5-P-Innovations-Mix

Innovation und Digitalisierung sind keine Glückssachen. Mit unserem jahrelang erprobten System erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Team, welche innovativen Maßnahmen für Ihr Unternehmen in der jetzigen Situation die größte Wirkung entfalten.

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  1. Positionierung

    Die Positionierung ist die Grundlage jeder Unternehmensstrategie. Sie umfasst die Ziele und die Marktrelevanz für jedes Unternehmen. Mit innovativen Methoden, wie zum Beispiel dem Elevator Pitch und dem Business Model Canvas, wird die Positionierung neu geschärft. Ihr Unternehmen wird sich von anderen Marktbegleitern positiv abheben.

  2. Produkte

    Der Faktor „Zeit” als abrechenbare Einheit wirkt sich bei Dienstleistern konträr zur Innovationsstufe aus. Beim produzierenden Gewerbe ist es wichtig die Marktrelevanz der Produkte schnell zu validieren. Im Handel spielt der Onlineabsatz eine zentrale Rolle. Diese Ziele werden innovativ herausgearbeitet.

  3. Personen

    Egal ob Mitarbeiter, Unternehmer oder Kunde. Menschen spielen die entscheidende Rolle. Durch verschiedene Motive, Einflüsse und Glaubenssätze entstehen häufig Missverständnisse. Diese gilt es zu minimieren durch innovative Vorgehensweisen und Kommunikationsstrukturen.

  4. Präsentation

    Die digitale Identität eines Unternehmens, entscheidet maßgeblich darüber, welche Kunden und Mitarbeiter angezogen werden. In der Wirkung ist die Außendarstellung für jedes Unternehmen enorm wichtig. In diesem Baustein werden alle relevanten Faktoren aufgegriffen.

  5. Prozesse

    Digitalisierung und Innovation wird meist mit Prozessen gleichgesetzt. Im newgen 5-P-Innovationsmix wird dieser Baustein zuletzt ausgearbeitet, was dadurch bedingt ist, dass die Prozesse basierend auf der vorherigen Ausarbeitung der anderen Bausteine aufgebaut werden.

Jetzt Strategiegespräch vereinbaren

So einfach ist das für Sie!
Mit diesen drei Schritten erhalten Sie eine wirkungsvolle, individuelle Innovationsstrategie für Ihr Unternehmen.

Request Icon

Förderfähigkeit prüfen und Förderung beantragen

Wir führen ein kurzes Interview mit Ihnen. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Förderung Ihres Unternehmens nach unseren Erkenntnissen möglich ist.

Consultation Icon

Innovationsberatung gemeinsam durchführen

Nach dem newgen 5-P-Innovationsmix werden wir verschiedene Bereiche erfragen und ggf. erarbeiten, um eine gute Basis zu schaffen.

Recommendation Icon

Handlungs-
empfehlungen umsetzen

Ergebnis der Beratung sind belastbare Handlungsempfehlungen, um mit den ersten Maßnahmen bereits signifikante Verbesserungen zu erzielen.

Und das Beste:
Austausch mit Kollegen und
stetige Prozessoptimierung

Als Mitglied einer neuen Generation von Steuerberatern tauschen wir uns mit anderen Kolleginnen und Kollegen regelmäßig zu den aktuellsten Themen in unserer Branche aus. So können wir für Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.

Wir arbeiten in der Community mit anderen innovativen Berufsträgern zusammen und verbessern so unsere Prozesse kontinuierlich. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen dabei mit in unsere Arbeit für Sie ein.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise!
Wir beraten Sie ganzheitlich und individuell!

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Statement zur aktuellen Situation:
„Darauf können Sie vertrauen!“

Hallo!
Mit den Ereignissen der letzten Wochen und Monate war nicht zu rechnen. Die Schockstarre ist immer noch zu spüren. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nachwehen werden uns noch länger begleiten. Eine seriöse Prognose, wann die Corona-Krise bewältigt sein wird, ist unmöglich.

Jetzt ist es wichtig, sich an die neue Situation anzupassen. Gute Entscheidungen können hierbei aber erst nach einer sorgfältigen und präzisen Analyse der Istsituation Ihres Unternehmens gefällt werden. Bei dieser Analyse unterstützen wir Sie mit unseren fundierten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen.

Als Ihre Innovationsberater stehen wir Ihnen zur Seite. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen sicheren Weg in die Zukunft. Dabei achten wir stets konsequent darauf, dass ein von Ihnen vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis eingehalten wird. Nur Maßnahmen, die Ihr Unternehmen (er-)tragen kann, werden dabei in Erwägung gezogen.

Bei unserer Innovationsberatung geht es aber nicht allein um die Bewältigung der aktuellen Auswirkungen der Pandemie.

Wir zeigen Ihnen gleichzeitig innovative Möglichkeiten, die die Krisenanfälligkeit Ihres Unternehmens in der Zukunft deutlich reduzieren werden.

Häufig gestellte Fragen
Unsere FAQ’s

Sobald wir von der BAFA eine Förderzusage erhalten, werden wir uns mit Ihnen als Unternehmer oder mit einem Ihrer Mitarbeiter auf einen Termin verständigen. In diesem Termin werden wir uns gemeinsam telefonisch oder idealerweise per Videokonferenz austauschen und Interviews führen. Wir gehen dann den newgen 5-P-Innovationsmix gemeinsam durch und halten alle Informationen fest.

Diese Informationen werden in den Innovationsbericht aufgenommen.

Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Wenn alle Informationen aus dem Effeff im Interview gegeben werden können, ist eine Informationsaufnahme aller relevanten Bereiche in ca. einem Arbeitstag seitens des Auftraggebers, also Ihres Unternehmens, möglich.

Häufig werden vom Auftraggeber allerdings auch Informationen erfragt, zusammengesucht oder auch zum Teil eigenständig erarbeitet, um sie in den Bericht aufnehmen zu können. Dann benötigt man ggf. einen weiteren Tag.

Wichtig ist, dass die Informationen von uns in die entsprechende Form gebracht und dokumentiert werden. Auf der Basis dieser Informationen sprechen wir dann die Handlungsempfehlungen aus.

Bundesland: bundesweit
Ausgeschlossene Branche(n): Land- und Forstwirtschaft (inkl. Aquakultur und Fischerei), Künstler, Heilberufe
Förderungsnehmer: KMU, freie Berufe, Gründer
Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent): 0 bis 249

Spezielle Voraussetzungen:

  • derzeitige wirtschaftliche Schwierigkeiten bedingt durch die Corona-Krise
  • Planung der Inanspruchnahme einer Beratung in Bezug auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Sonstige Voraussetzungen:

  • Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
    • Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die in der Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- und Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen
    • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen
    • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen
    • gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen
  • Der Zuschuss beträgt für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten.
  • Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4.000 €. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
  • Der Zuschuss wird an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
  • Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.
  • Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2022 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Verantwortliche Institution: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Anlaufstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
De-minimis-relevant?: ja
Umsatz: ≤ 50.000,000 €

Hier erhalten Sie das offizielle Merkblatt zum Download.

Das ist bei uns noch nicht vorgekommen.

Falls es rückwirkend doch nicht gefördert wird, warum auch immer, so nehmen wir das auf unsere Kappe. Wir geben Ihnen die Sicherheit, dass die Innovationsberatung für Sie kostenfrei sein wird.

Unsere
Auszeichnung

Wir haben ausgezeichnetes und fundiertes Fachwissen als new gen-Innovationsberater und sind Mitglied bei der New Generation Steuerberater Community.

New Generation Innovationspartner Logo

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